Kosten

Meine Praxis verfügt über keine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass die Kosten für die von mir erbrachten psychotherapeutischen Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Von manchen Privatkrankenkassen wird mein Honorar nach der GOÄ (ärztlichen Gebührenordnung) bzw. der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) übernommen. Ich empfehle Ihnen die Kostenübernahme, vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Erstgespräch

75min

Erstgespräch

100 Euro

Einzelgespräch

60min

Einzelgespräch

100 Euro

Paargespräch

90min

Paargespräch

210 Euro

Paar- und Familientherapie sind grundsätzlich keine erstattungsfähige Kassenleistung und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich empfehle Ihnen, dies vorab zu klären.

Bei einem beruflichen Coaching können Sie sich wegen einer Kostenübernahme auch an Ihren Arbeitgeber wenden.

Unabhängig von der Kostenübernahme ihrer Krankenversicherung bzw. Ihres Arbeitgebers, zahlen Sie immer die anfallenden Honorarkosten direkt an mich und tragen das Risiko der Rückerstattung.

Viele Patienten bevorzugen eine private Psychotherapie. Dies hat u. a. folgende Vorteile:

  • Bei mir haben Sie keine langen Wartezeiten.
  • Wir können direkt mit der Therapie beginnen. Sie benötigen kein Gutachten.
  • Ich bin nicht verpflichtet, Berichte oder Diagnosen an Dritte (Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften) weiterzugeben.
  • Sollten Sie sogenannte Sperrfristen wegen eines Therapieabbruchs oder einer bereits abgeschlossenen Therapie haben, könne wir lückenlos an der aktuellen Situation anknüpfen.
  • In der Wahl der Vorgehensweise sind wir frei. Häufigkeit und Dauer der Therapiesitzungen können Sie mit mir individuell vereinbaren.